Nebenbestimmungen


Nebenbestimmungen


Zuwendungen der gesetzlichen Krankenkassen können nur von ´gesundheitsbezogenen´ Selbsthilfegruppen beantragt werden. Die Anerkennung als solche erfolgt durch die Krankenkassen bzw. durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sowie alle weiteren Rahmenbedingungen für die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie in den folgenden Dokumenten.