Krankenkassen

verwenden Sie bitte für das Jahr 2025 die entsprechenden Formulare auf folgender Homepage (siehe auch unsere Hinweise unter Aktuelles) Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Es gibt für die Pauschalförderung 2025 nur eine Vergaberrunde (Anträge bei den Kassen eingehend bis zum 15.02.2025). Lassen Sie sich durch uns beraten!

Beachten Sie bitte nur die jeweils aktuellsten und vollständigsten Hinweise zu den Zuwendungen der Krankenkassen nach SGB V, § 20h auf deren Homepage.